Allgemeine Geschäftsbedingungen von der ZTM GmbH Sauberlaufmatten

 

1.) Allgemeines
a) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
b) „ZTM GmbH Sauberlaufmatten“ ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
c) Der Vertrag kommt durch die Bestellung, per Fax, per Voice Mail oder per E-Mail zustande.

 

2.) Angebot
a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
b) Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind. Bis dahin gilt das Angebot des Verkäufers als unverbindlich. Telefonische, telegrafische oder mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Durch Vertreter getätigte Geschäfte erfordern zur Gültigkeit ebenfalls die schriftliche Bestätigung des Verkäufers.

 

3.) Lieferung und Zahlung
a) Der Rechnungsbetrag ist in der Vertragswährung auf Kosten des Käufers zu übermitteln. Wechsel- oder Scheckzahlungen werden nur auf Grund besonderer Vereinbarung im Einzelfall und stets nur zahlungshalber entgegengenommen, wobei Erfüllung der Rechnungsforderung am Tage der bankmäßigen Wertstellung bei endgültiger Einlösung erfolgt. Sämtliche mit der Einlösung von zahlungshalber gegebenen Zahlungsmitteln verbundenen Kosten trägt der Käufer.
b) Die Rechnungen sind 30 Tage nach Ausstellungsdatum spesenfrei auszugleichen. Nur bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ist ein Skontoabzug von 2{92214cb778fb9ef6127d46b5482cb2943592e3377fcec20777fc4540d9e29ab8} zulässig, es sei denn, ältere Rechnungen sind noch nicht beglichen.
c) Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in Höhe der dem Verkäufer berechneten Bankkreditzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 6{92214cb778fb9ef6127d46b5482cb2943592e3377fcec20777fc4540d9e29ab8} über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Ansatz gebracht.
d) Stehen dem Verkäufer gegen den Käufer mehrere Forderungen zu, bestimmt er, auf welche Schuld die Zahlung verrechnet wird. Zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, ist der Käufer nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche vom Verkäufer ausdrücklich anerkannt sind.

 

4.) Lieferzeiten
a) Der Käufer darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
b) Vereinbarte Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, muss der Käufer eine angemessene Nachfrist von 2 Wochen setzten. Nach Ablauf dieser Frist darf er vom Abschluss insoweit zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung, die nicht auf grober Fahrlässigkeit und Vorsatz des Verkäufers beruhen, sind ausgeschlossen. Verlangt der Verkäufer bei Nichtannahme bestellter Waren Schadensersatz, so beträgt dieser 20{92214cb778fb9ef6127d46b5482cb2943592e3377fcec20777fc4540d9e29ab8} des Rechnungsbetrages. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder einen niedrigeren Schaden nachweist.
c) Betriebsstörungen aller Art, Ereignisse höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (u. a. nachträgliche Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln etc.) entbinden den Verkäufer während der gesamten Dauer und hinsichtlich der Folgeerscheinungen – auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen – von der Einhaltung eingegangener Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzugeben, ohne dass der Käufer berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten.

 

5.) Rückgaberecht
a) Da alle Sauberlaufzonen nach Kundenvorhabe gefertigt sind, entfällt die Möglichkeit einer Rückgabe.

 

6.) Gefahrübergang
a) Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch die „ZTM GmbH Sauberlaufmatten“ auf den Käufer über.

 

7.) Gewährleistung
a) Für Mängel der Ware, einschließlich Fehlens zugesicherter Eigenschaften, leistet der Verkäufer nach den folgenden Vorschriften Gewähr:
b) Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Werks (Lagers).
c) Mängelrügen des Käufers müssen innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich oder fernschriftlich mit einer genauen Beschreibung der Mängel beim Verkäufer eingegangen sein. Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist entdeckt werden konnten, sind unverzüglich nach Entdeckung beim Verkäufer anzuzeigen.
d) Der Verkäufer kann nach seiner Wahl die mangelhafte Lieferung bzw.  Leistung innerhalb angemessener Zeit nachbessern oder gegen Rücknahme der beanstandeten Ware eine Ersatzlieferung vornehmen. Der Käufer ist verpflichtet, zunächst dem Verkäufer nach vorheriger Absprache die Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb der normalen Arbeitszeit zu geben. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl und erfolgt auch keine Ersatzlieferung, ist der Kunde nach Ablauf einer zu setzenden Nachfrist von fünf Arbeitstagen nach seiner Wahl zum Rücktritt oder zu der Bedeutung des Mangels angemessenen Herabsetzung der Vergütung berechtigt.
e) Gibt der Käufer dem Verkäufer nicht unverzüglich Gelegenheit, sich vom Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen beanstandete Ware nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.
f) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus folgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung – insbesondere übermäßige Inanspruchnahme – sowie ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe.

 

8.) Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma ZTM GmbH Sauberlaufmatten.

 

9.) Datenspeicherung
a) Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

10.) Gerichtsstand
a) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Flensburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.